Die Hausratversicherung ist in den meisten deutschen Haushalten vorhanden und spielt eine zentrale Rolle, wenn es um den Versicherungsschutz bei Rolladenschäden durch Einbruch geht. Auch wenn Rollläden fest mit dem Gebäude verbunden sind und damit eigentlich zum Gebäude gehören, greift bei Einbruchschäden häufig die Hausratversicherung. Dies liegt daran, dass Schäden, die am Gebäude durch einen Einbruchdiebstahl oder den Versuch eines solchen entstehen, oft explizit in guten Hausrattarifen inkludiert sind. Es ist jedoch unerlässlich, die genauen Versicherungsbedingungen – oft als „VHB“ bezeichnet – zu prüfen. Sollte der Einbrecher den Rollladen aufhebeln und zerstören, übernimmt die Police in der Regel die Kosten für die Rollladen Reparatur durch einen qualifizierten Fachbetrieb wie Rolladen Service. Wir empfehlen unseren Kunden beispielsweise bei Einsätzen für die Rollladen Reparatur in Bonn stets, den Kostenvoranschlag von Rolladen Service direkt bei der Hausratversicherung einzureichen, um eine schnelle Kostendeckung zu garantieren.